EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Pflichten zur Entgeltgleichheit. Wir helfen Ihnen, Gehaltsstrukturen transparent zu machen und Berichte effizient zu erstellen.
Mehr Transparenz beim Entgelt
Die Richtlinie soll gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit durchsetzen. Dazu erhalten Bewerbende und Beschäftigte neue Rechte, Arbeitgeber neue Pflichten.
- Gehaltsspanne schon vor der Einstellung nennen
- Keine Frage nach dem bisherigen Gehalt
- Auskunftsrecht der Beschäftigten
- Berichte zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle
Vorbereitung jetzt starten
Die Grundlage für alle Pflichten sind saubere Entgeltdaten und nachvollziehbare Kriterien. Beides lässt sich schrittweise aufbauen.
- Stellen nach objektiven Kriterien bewerten
- Entgeltdaten strukturiert erfassen
- Entgeltlücken analysieren und begründen
- Berichtsprozess und Zuständigkeiten festlegen
Was auf Arbeitgeber zukommt
Vor der Einstellung
- Einstiegsgehalt oder Spanne angeben
- Geschlechtsneutrale Ausschreibungen
- Keine Frage nach dem Vorgehalt
Auskunftsrecht
- Auskunft zum eigenen Entgelt
- Durchschnittsentgelt vergleichbarer Gruppen
- Kriterien der Entgeltfindung offenlegen
Berichterstattung
- Gestaffelt nach Unternehmensgröße
- Große Arbeitgeber berichten jährlich
- Kennzahlen zum Entgeltgefälle
Gemeinsame Entgeltbewertung
- Bei unerklärter Lücke ab 5 Prozent
- Zusammen mit der Arbeitnehmervertretung
- Abhilfemaßnahmen festlegen
Rechtsdurchsetzung
- Beweislast liegt beim Arbeitgeber
- Anspruch auf Entschädigung
- Sanktionen bei Verstößen
Entgeltanalyse starten
Wir werten Ihre Abrechnungsdaten aus und zeigen Handlungsbedarf.
Termin vereinbaren →Von den Daten zum Bericht
Datencheck
Entgeltbestandteile und Stellendaten prüfen.
Analyse
Entgeltgefälle mit dem Sage HR Gehaltsmonitor auswerten.
Maßnahmen
Ursachen klären, Kriterien und Prozesse anpassen.
Bericht
Auswertungen für Auskunft und Berichtspflicht bereitstellen.
Werkzeuge für Entgelttransparenz
Häufige Fragen
Gilt die Richtlinie schon in Deutschland?
Die EU-Frist zur Umsetzung endete am 7. Juni 2026. Die Pflichten ergeben sich aus dem deutschen Umsetzungsgesetz – den aktuellen Stand klären wir gern mit Ihnen.
Welche Unternehmen müssen berichten?
Die Berichtspflicht ist nach Größe gestaffelt und betrifft Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten – große jährlich, kleinere in längeren Abständen.
Was passiert bei einem Entgeltgefälle von 5 Prozent?
Lässt es sich nicht objektiv begründen und wird nicht behoben, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung nötig.
Wie hilft der Sage HR Gehaltsmonitor?
Er wertet Entgeltdaten direkt aus der Abrechnung aus und macht Unterschiede zwischen Gruppen sichtbar – als Grundlage für Auskunft und Bericht.
Entgelttransparenz vorbereitet
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Auskunft und Bericht aus Ihren Abrechnungsdaten erstellen.